Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Thüringen e. V.
Tagung 2012 - Landkreis Gotha - Friedrichroda
Fortbildungsveranstaltung und Jahrestagung des Landesverbandes Thüringen in Friedrichroda/Landkreis Gotha
Die Jahresveranstaltung der Thüringer Lebensmittelkontrolleure, die in diesem Jahr von den Berufskollegen des Landkreises Gotha ausgestaltet wurde, begann mit einer Betriebsbesichtigung der "Brandt Zwieback GmbH +Co. KG" in Ohrdruf. Carl-Heinz-Brandt, Geschäftsleiter im Bereich Werke und Technik und Werkleiter Thomas Speith gaben einen aufschlussreichen Einblick in die inzwischen 100-jährige Firmengeschichte. Das einst von Carl Brandt aus der Not heraus entwickelte Produkt "Zwieback" mit dem Anspruch, preiswert, lang haltbar und nahrhaft gleichermaßen zu sein, erfreut sich großer Beliebtheit nicht nur in Deutschland. Mittlerweile liefert das Werk in 20 Länder. Trotz immer attraktiver werdender Technologien vergehen laut Brandt noch heute von der Teigbereitung bis zur Verpackung etwa 25 Stunden. 6 Mio. Scheiben verlassen pro Tag das Werk. Fachkundige Mitarbeiter sorgen während des gesamten Produktionsprozesses tagtäglich für ein qualitativ ansprechendes Erzeugnis.
Foto Foyer: Begrüßung der Teilnehmer in der "Brandt Zwieback GmbH+Co. KG"
Foto Betrieb: Betriebsbesichtigung: Einblick in die Produktion
Im "Ahorn Berghotel" in Friedrichroda wurde die Tagung mit der Eröffnung durch unsere Verbandsvorsitzende Martina Pfeiffer fortgesetzt.
Landrat Konrad Gießmann richtete seine Grußworte an die Teilnehmer und hieß alle Anwesenden im Landkreis Gotha herzlich willkommen. In seinen Ausführungen würdigte er die tägliche Arbeit der Lebensmittelkontrolleure mit deren Auswirkungen für den gesamten globalen Markt. Als Vertreter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Gotha waren der Amtsleiter Volker Schneemann, Dr. Sabine Anke und Dr. Sylvia Gerhardt als Amtstierärztinnen anwesend.
Die zweitägige Fortbildung hielt viele interessante Vorträge für die Lebensmittelkontrolleure bereit.
Im Fachreferat über "Nahrungsmittelallergien - eine besondere Herausforderung für Erzeuger und Verbraucher" kommentierte Dr. Sandra Döpping, Fachwissenschaftlerin im Arbeitsgebiet Molekularbiologie, Abt.4 Lebensmitteluntersuchung im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) Bad Langensalza, dass vor allem eine ausreichende Kennzeichnung maßgeblich sei, zu der der Unternehmer allerdings bereit sein müsse. Wenn Grenzwerte vorgegeben sind, müsse deren Einhaltung realisierbar und analytisch nachweisbar sein. Sie stellt die Forderung an Lebensmittelunternehmen, im Rahmen ihrer Qualitätssicherung, ein Allergenmanagement zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen im Produktionsprozess zu praktizieren. In diesem Zusammenhang appellierte die Wissenschaftlerin an die Lebensmittelkontrolleure durch dementsprechende Kontrollen Missstände aufzudecken.
Foto: Dr. Sandra Döpping
Nach dem Lebensmittelskandal "Müllerbrot" waren die Kollegen im Nachbarland Thüringen gespannt auf die Ausführungen von Bernd Eckstein über die "Task-Force in der Lebensmittelüberwachung". Er ist als Lebensmittelkontrolleur in der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit am Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim tätig.
Beckstein gab einen Einblick in die nach einem Wildfleischskandal im Jahr 2006 in Bayern gegründete Task-Force. Die Spezialeinheit mit ihrer interdisziplinären Zusammensetzung ist zentrale Anlaufstelle für Fragen der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit. Die Behörde sehe ihre Aufgabe in der Unterstützung und Beratung der nachgeordneten Überwachungsbehörden besonders bei Problem- und Großbetrieben und sei keine Vollzugsbehörde. Als resultierende Maßnahmen nach Kontrollen nannte Beckstein unter anderem die Erstellung von Schwachstellenanalysen und folglichen Kommunikationen mit anderen Institutionen. Die Zuständigkeit bleibe in jedem Fall bei den Überwachungsbehörden. Lediglich die Kontrollintensität werde erhöht.
Foto: Bernd Beckstein
Eine immer wieder gefragte Thematik über die Art der Kommunikation in der tagtäglichen Arbeit des Lebensmittelkontrolleurs wurde durch Andreas Giersch, Bildungsreferent und Kommunikationscoach aus Halle anregend vermittelt. Die Frage "Führt provokative Kommunikation schneller zum Ziel?" konnte für die Zuhörer umfassend und eindrucksvoll geklärt werden.
"Wenn ich etwas vermitteln will, brauche ich eine Beziehung zu meinem Gegenüber. Ich muss Wertschätzung, Achtung und Vorteile im anderen sehen.", gab er den Anwesenden mit auf dem Weg. Freundlichkeit und Humor seien dabei sehr wichtig.
Foto: Andreas Giersch
An den Präsentationsständen der Ausstellerfirmen:
A.P.C. AG
Aromatique GmbH
BU HO Plast
Dr. Becher GmbH
Delphi-Lebensmittelsicherheit
haug Bürsten
Kohlhammer Gemeindeverlag
Egon Kulms Ing.
Lumen GmbH
3 M Medica Deutschland GmbH
Oranka W. Jobmann GmbH
Renosan GmbH
SANOMAT-Vaihinger GmbH
Schubert Messtechnik GbR
Testo
Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH
Tournus Equipement
Viba-sweets
konnten sich die Lebensmittelkontrolleure über deren Produktpalette inklusive Neuentwicklungen sowie Dienstleistungen umfassend informieren. Herzlichen Dank dafür.
Foto: Informationsaustausch mit den Fachfirmen
Nach den sehr informativen Fachvorträgen folgte die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Thüringen. In ihrem Rechenschaftsbericht informierte Verbandsvorsitzende Martina Pfeiffer über die Aktivitäten des Vorstandes im Berichtszeitraum. Im Vordergrund stand der Entwurf zur neuen LMK-Verordnung mit den dazugehörenden offenen Fragen, wie zum Beispiel der fehlenden Gleichstellung der jetzig tätigen LMK`s oder der Frage, ob man zwei Klassen von Kontrolleuren favorisiert. Begrüßt wurde die Anhebung der Fortbildungspflicht auf fünf Tage einschließlich der Regularien bei Nichterfüllung. Um das im letzten Jahr noch heiß diskutierte Transparenzsystem ist es zur Zeit etwas ruhig geworden, dennoch beschäftigt sich eine Bundesarbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Nöhle weiterhin mit der Thematik. In einem Beratungsgespräch mit Fachleuten des TLLV über die Anwendung des BALVI-Programmes war Fazit, den überalterten BALVI-Anwenderleitfaden neu zu überarbeiten. Nähere Details dazu sollen in einer Schulung im Herbst stattfinden. Über die derzeitige Erstellung eines Eckpunkte-Papiers zur bundeseinheitlichen Anpassung von BALVI-Eingaben informierte Katharina Ströhlein, Mitglied in der Arbeitsgruppe BALVI. Diesbezüglich forderte sie die Zuhörerschaft auf, Anfragen aus der praktischen Anwendung vorzubringen. Unter Mitwirkung von drei Lebensmittelkontrolleuren in der Thüringer Arbeitsgruppe SOP wurde ein Handbuch für die amtliche Qualitätssicherung erstellt. Zur Zeit werden bestehende SOP`s hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit in allen Amtsbereichen auf den Prüfstein gestellt.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur konnten drei Berufskollegen als Mitglieder in den Thüringer Landesverband aufgenommen werden. (siehe Personalnachrichten).
Unser Verband besteht zur Zeit aus 87 Mitgliedern und drei Ehrenmitgliedern.
Den Kassenbericht des Landesverbandes verlas Gesa Wehner-Reiber. Eine positive Kassenbilanz bestätigten die Kassenprüfer Ines Schippel und Lieselotte Rattei und entlasteten damit den Vorstand.
Foto: Interessierte Tagungsteilnehmer
Am Samstag startete die Fortbildung mit Informationen über "Aktuelle Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und ihre Auswirkungen auf die praktische Überwachung" durch Dr. Karin Schindler, Abteilung Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen beim Thüringer Ministerium für Familie, Soziales und Gesundheit (TMFSG).Sie stellte die aktuellen Änderungen des LFGB die mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des LFGB vom 4. August 2011 und dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 beschlossen wurden vor. Schindler erläuterte die eingeführten Meldepflichten der Labore, die Mitteilungspflichten der Lebensmittelunternehmer zu nachgewiesenen Gehalten an Dioxin und PCB sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Laut Schindler bringen die Änderungen von § 40 LFGB im Zweiten Gesetz zur Änderung des LFGB Erleichterungen für die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder mit sich. Die zuständigen Behörden könnten jetzt gegenüber der Öffentlichkeit auf Informationen anderer Behörden verweisen, ohne den Unternehmer nochmals anhören zu müssen (Voraussetzung für die effektive Nutzung der Internetplattform www.lebensmittelwarung.de). Außerdem könne das BVL eine Information der Verbraucher bei Gesundheitsgefahr durch nicht im Inland in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse, zum Beispiel durch im Internet angebotene Produkte, herausgeben. Die Änderung von § 40 LFGB, die durch das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen wurden und am 1. September 2012 in Kraft treten, geben den Vollzugsbehörden dagegen zahlreiche Probleme auf. § 40 LFGB unterscheidet bereits bisher in Warnmeldungen bei nicht sicheren Lebensmitteln, die nach Maßgabe von Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorzunehmen sind, Warnmeldungen bei Gesundheitsrisiken durch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände und sonstige Informationen der Öffentlichkeit.
Neu hinzu komme in Absatz 1a die verpflichtende Information der Öffentlichkeit bei Überschreitung von gesetzlichen Höchstmengen oder bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder vor Täuschung. Als Voraussetzung für die Information gelte ein hinreichend begründeter Verdacht. Für eine Veröffentlichung von Rechtsverstößen bedürfe es der zusätzlichen Voraussetzung des „nicht unerheblichen Ausmaßes“, die dadurch konkretisiert werde, dass ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten sei.
Zum Vollzug des ab 1. September 2012 geltenden Absatz 1a von § 40 LFGB gäbe es noch zahlreiche Fragen, die in den zuständigen Ländergremien besprochen werden müssten.
Foto: Dr. Karin Schindler
Abschließend referierte Dr. Gisbert Paar, Abteilungsleiter Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen beim TMFSG zur Thematik "Das Gutachten des Bundesrechnungshofes - wie viel Sprengstoff steckt dahinter?".
Ende November 2011 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung das vom BMELV erbetene Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel) vorgelegt. Das Gutachten analysiert die derzeitige Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland unter dem Schwerpunkt Lebensmittelsicherheit und unterbreitet Änderungsvorschläge. Im Mittelpunkt der Betrachtungen standen die Fragen, ob die Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch die gegenwärtige Zusammenarbeit von Bund und Ländern effizient wahrgenommen werden können, rechtliche und organisatorische Regelungen ausreichend sind und welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Einen besonderen Schwerpunkt sieht Paar in der Optimierung des nationalen Krisenmanagements.
"Die Vorschläge werden derzeit zwischen Bund und Ländern beraten und der sich daraus ableitende Handlungsbedarf bestimmt. Grundsätzliche Unterstützung durch Thüringen finden insbesondere die Forderungen nach Verbesserung der Sicherungssysteme der Unternehmen, nach angemessenem Ausbau der bundeseinheitlichen Durchführungsbestimmungen für das Lebensmittelhygienerecht und nach besserer Vergleichbarkeit der statistischen Daten.
Bei der geforderten Neuausrichtung der Lebensmittelüberwachung wird der Forderung nach einem höheren Spezialisierungsgrad des Kontrollpersonals nur bedingt zugestimmt. Die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind unter anderem auch von den Strukturen des jeweiligen Landes abhängig. In Thüringen mit seinen kleinen Verwaltungseinheiten sei eine Spezialisierung nur bedingt möglich und sinnvoll. Für spezielle Kontrollaufgaben in Unternehmen mit besonderen Tätigkeitsfeldern, für deren Überwachung in den örtlichen Behörden das Spezialwissen möglicherweise fehlt, wäre eine besondere Kontrolleinheit auf Landesebene sinnvoll, deren Einsatz ggf. auch länderübergreifend (z. B. in einer mitteldeutschen Kooperation) denkbar wäre." Für Thüringen werde deshalb eine Weiterentwicklung der bereits etablierten Sachverständigenteams im Sinne einer spezialisierten landesweiten Kontrolleinheit angestrebt. Die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben durch eine Bundesbehörde erachtet Paar nur für bestimmte Aufgabenfelder als sinnvoll, z. B. für die Überwachung des Internethandels.
Die im Gutachten geforderte normative und organisatorische Neuausrichtung des nationalen Krisenmanagements sehe im Kern die Etablierung eines nationalen Krisenstabes unter Leitung des Bundes vor, an dessen Entscheidungen die Länder und ihre Behörden gebunden wären. In Umsetzung dessen habe das Bundministerium einen Vorschlag für eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Ereignis- und Krisenfall und zur Bildung einer Task-Force „Lebensmittelsicherheit“ vorgelegt, der derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt werde.
Zusammenfassend resümierte Paar, dass das Gutachten eine Vielzahl wertvoller Anregungen enthalte, wie die Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes noch wirksamer und effizienter durch Bund und Länder wahrgenommen werden könnten. Die Debatte zu deren Umsetzung habe gerade erst begonnen.
Foto: Dr. Gisbert Paar
Noch beeindruckt von den vielfältigen Informationen gab es regen Diskussionsbedarf
bei den Thüringer Kontrolleuren. Neben fachlichen Anfragen stand die nach wie vor unangemessene Vergütung der meisten LMK`s im Vordergrund. Folge dieser unbefriedigenden Sachlage ist der Arbeitgeberwechsel eines weiteren LMK`s in das Bundesland Hessen. Die zuständigen Thüringer Institutionen sind dringend aufgefordert weiteren Abwanderungen von insbesondere jungen, frisch ausgebildeten Fachleuten entgegenzuwirken.
Mit Aussicht zur Ausgestaltung der Verbandstagung durch den Ilm-Kreis im Jahre 2013 beendete Martina Pfeiffer die Veranstaltung.
Als kulturellen Abschluss der Jahrestagung nahmen im Anschluss an den offiziellen Teil der Fortbildung interessierte Teilnehmer an einer Sonderführung durch eine der schönsten Kristallgrotten Europas, der Marienglashöhle Friedrichroda, teil.
Ein herzlicher Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen des Lebensmittel-überwachungsamtes Gotha für die hervorragende Vorbereitung und das gute Gelingen der Veranstaltung.
Sibylle Bießmann
Marita Laufer